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Strafverteidigung bei BTMG-Verstößen und Trunkenheit im Straßenverkehr: Rechte, Risiken und Strategien

Einleitung: Zwischen Strafrecht und Verkehrsrecht – Eine juristische Gratwanderung

Die Verknüpfung zwischen Strafrecht, Verkehrsrecht und dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist komplex – und für Betroffene oft existenzbedrohend. Wer mit Cannabis, Kokain, Amphetamin oder Alkohol im Straßenverkehr auffällt, muss sich auf mehr als ein einfaches Bußgeld einstellen. Neben einer strafrechtlichen Bewertung drohen Maßnahmen durch die Fahrerlaubnisbehörde – bis hin zum Verlust des Führerscheins.

Doch was viele nicht wissen: Schon bei der ersten Aussage gegenüber der Polizei kann ein Fehler fatale Folgen haben. Strafverteidiger mit Erfahrung im BtMG- und Verkehrsrecht können genau hier den Unterschied machen – durch Schweigen, strategisches Handeln und fundierte Kenntnisse.


Was regelt das BtMG und warum ist es so bedeutend?

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) regelt den Umgang mit Substanzen, die das Bewusstsein verändern – darunter Cannabis, Kokain, Heroin, Amphetamin und LSD. Entscheidend ist: Nicht nur der Verkauf oder Handel ist strafbar, sondern bereits der Besitz – auch in geringen Mengen.

Wichtige Paragraphen aus dem BtMG:

  • § 29 BtMG: Unerlaubter Besitz, Erwerb, Abgabe, Anbau – Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe

  • § 29a BtMG: Besitz großer Mengen, bewaffneter Handel – Freiheitsstrafe ab 1 Jahr

  • § 30 BtMG: Bandenmäßiger Handel – Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren

  • § 31 BtMG: Strafmilderung bei Aufklärungshilfe

Je nach Schwere des Vorwurfs drohen Freiheitsstrafen, Durchsuchungen, Urinproben, Vermögensabschöpfung – und oft auch das Aus des Führerscheins.


BtMG-Verstoß + Straßenverkehr = doppelte Gefahr

Wird jemand mit Betäubungsmitteln im Verkehr auffällig, vermischen sich zwei Rechtsbereiche: Strafrecht und Verwaltungsrecht. Das bedeutet:

  • Strafrechtlich wird geprüft, ob eine Straftat (z. B. Besitz oder Fahren unter Drogeneinfluss) vorliegt.

  • Verwaltungsrechtlich prüft die Fahrerlaubnisbehörde, ob Zweifel an der Fahreignung bestehen – unabhängig vom Strafverfahren.

Das ist heikel: Selbst wenn ein Strafrichter den Besitz als geringfügig einstuft, kann die Führerscheinstelle trotzdem eine MPU anordnen – oder die Fahrerlaubnis entziehen.


Typische Fallkonstellationen und ihre rechtlichen Konsequenzen

1. Fahren unter Drogeneinfluss (z. B. Cannabis, Kokain, Amphetamin)

Hier greift § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) oder § 24a StVG (OWiG) bei Drogennachweis ohne Ausfallerscheinungen.

Folgen:

  • Bußgeld (ab 500 €), Punkte, Fahrverbot

  • Bei Wiederholung: MPU und Führerscheinentzug

  • Strafanzeige bei Fahrunsicherheit (§ 316 StGB) → Freiheitsstrafe möglich

2. Besitz von Betäubungsmitteln (auch geringe Menge)

Nach § 29 BtMG strafbar – auch bei Cannabis, selbst wenn kein Handel vorliegt.

Folgen:

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe

  • Eintrag ins Führungszeugnis

  • Fahrerlaubnisstelle kann MPU verlangen – unabhängig vom Strafmaß

3. Fahren unter Alkoholeinfluss

§ 316 StGB gilt bei über 1,1 Promille immer, bei 0,3–1,09 Promille nur bei Ausfallerscheinungen.

Folgen:

  • Strafverfahren mit Geld- oder Freiheitsstrafe

  • 3 Punkte, Führerscheinentzug

  • Anordnung einer MPU


Was tun im Ernstfall? Die ersten Schritte sind entscheidend

Viele machen im Schock des ersten Kontakts mit der Polizei entscheidende Fehler. Die wichtigste Regel:

Keine Aussage ohne Anwalt.

Typische Fehler:

  • Aussagen wie „Ich hab gestern einen Joint geraucht“ → Selbstbelastung!

  • Zustimmung zu Schnelltests oder Blutentnahmen ohne richterlichen Beschluss

  • Verzicht auf rechtlichen Beistand bei Polizeivernehmung

Ein erfahrener Strafverteidiger prüft zuerst:

  • Wurde korrekt belehrt?

  • War die Maßnahme (z. B. Blutprobe) rechtmäßig?

  • Gibt es Beweise, die entlasten?

Schon durch die Verhinderung fehlerhafter Beweismittel kann das Verfahren gestoppt oder abgeschwächt werden.


Rolle und Bedeutung der Strafverteidigung

Ein Strafverteidiger mit Spezialisierung im BtMG und Verkehrsrecht kennt nicht nur das Strafrecht, sondern auch die Verknüpfungen zur MPU und Fahrerlaubnisverordnung. Seine Aufgaben:

  • Akteneinsicht beantragen

  • Verwertbarkeit der Beweise prüfen (z. B. Drogentests, Aussagen)

  • Kommunikationssperre mit Behörden etablieren

  • Strategie zur Strafmilderung oder Verfahrenseinstellung entwickeln

  • Begleitung zur MPU und verkehrspsychologischen Beratung

Gute Verteidigung erkennt man daran, dass:

  • Sie frühzeitig einsetzt

  • Nicht auf Konfrontation, sondern Strategie setzt

  • Die Nebenschauplätze (Führerschein, Eintragung, MPU) mitdenkt


Was ist die MPU im BtMG-Kontext?

Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) wird angeordnet, wenn Zweifel an der charakterlichen oder psychischen Eignung bestehen. Das ist bei BtMG-Verstößen oft der Fall, selbst ohne Zusammenhang mit dem Straßenverkehr.

Gründe für MPU nach BtMG-Verstoß:

  • Besitz oder Konsum harter Drogen

  • Cannabisbesitz in Verbindung mit Fahrverhalten

  • Wiederholter Cannabiskonsum („gelegentlich“ laut Definition)

  • Hinweise auf mangelnde Trennung zwischen Konsum und Verkehr

Ziel der MPU ist es, die Fahreignung zu prüfen. Ein negatives Gutachten führt zum Verlust oder Nichtwiedererteilung der Fahrerlaubnis.


Strafmilderung durch Aufklärung: § 31 BtMG

Wichtig zu wissen: In bestimmten Fällen kann die Strafe gemildert oder ganz entfallen, wenn der Beschuldigte zur Aufklärung anderer BtMG-Straftaten beiträgt (§ 31 BtMG). Doch Vorsicht:

  • Aussagen müssen konkret und überprüfbar sein

  • Risiko: Man wird selbst in ein größeres Verfahren hineingezogen

Deshalb sollte auch eine Kooperation mit den Ermittlungsbehörden nur über den Anwalt erfolgen – nie auf eigene Faust.


Beispiel aus der Praxis: Frau M. und der Kokainfund

Frau M. wurde bei einer Verkehrskontrolle auf der A4 angehalten. Sie hatte keine Ausfallerscheinungen, doch ein Schnelltest schlug auf Kokain an. Der anschließende Bluttest bestätigte die Einnahme. Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs fand man 1,4 g Kokain im Handschuhfach.

Rechtliche Folgen ohne Verteidigung:

  • Verfahren wegen Besitzes + Trunkenheit im Verkehr

  • 12 Monate Führerscheinentzug

  • 70 Tagessätze Geldstrafe

  • MPU-Anordnung

Mit Verteidigung:

  • Unrechtmäßigkeit der Durchsuchung wurde geltend gemacht

  • Beweise wurden teilweise ausgeschlossen

  • Führerschein wurde nach 6 Monaten zurückerlangt

  • Auflage: MPU mit verkehrspsychologischer Begleitung


Fazit: Nur mit starker Verteidigung sicher durch das BtMG-Strafverfahren

Verstöße gegen das BtMG oder Trunkenheit am Steuer sind keine Kavaliersdelikte. Schon kleine Mengen Cannabis, ein Glas zu viel Wein oder ein anonymer Hinweis können zu Ermittlungen, MPU und Führerscheinverlust führen.

Zusammengefasst:

  • BtMG-Verstöße haben oft verkehrsrechtliche Folgen

  • MPU kann auch ohne verurteilende Strafe angeordnet werden

  • Ein erfahrener Strafverteidiger schützt nicht nur vor Strafe, sondern auch vor Führerscheinverlust

  • Schweigen schützt – Reden ohne Beratung schadet

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